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Maurer, Hans-Joachim

(Kfz-)Versicherung-Fachanwalt

Maurer, Hans-Joachim

Hospeltstraße 65 f
50825 Köln
T: 0221 29438183

Die HuK-Haftpflicht Versicherung hat mir für einen Mini-Schaden den Versicherungsschutz entzogen, weil meine Frau, die den Mini-Schaden im Juni 2025 verursacht hatte, sich 'unerlaubt vom Umfallort entfernt' hatte. Die HuK bezahlte dem Geschädigten rund € 1.050 zur Schaden-Regulierung und stufte mich für 2026 von SF 11 auf SF 4 hoch, eine Differenz von etwa € 380.
Im September 2026 schreibt mir die HuK, weil sie meiner Frau bzw. mir den Versicherung-Schutz für den genannten Fall entzogen hat, müsse sie der HuK sämtliche Auslagen in Zusammenhang mit diesem Schaden-Fall, € 1.450 erstatten. Das tat meine Frau umgehend.
Daraufhin beantragte ich von der HuK die Rückstufung des Kfz-Haftpflicht Schadenfreiheitsrabatts 2026 auf SF 12 und die Erstattung der oben genannten Differenz von rund € 380.
Die HuK lehnte ab.
Kann es sein, daß die HuK uns sozusagen zweimal 'bestrafen' darf? Meine Logik sagt 'nein'.

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